Eine thermische Sanierung ist zwar eine große Investition, aber sie zahlt sich aus. Du sparst nicht nur Heizkosten, sondern erhöhst auch den Wohnkomfort und den Wert deiner Immobilie.
Die Förderung bezieht sich einerseits auf Einzelbauteilsanierungen, bei denen nur eine Maßnahme gefördert werden kann, wie z.B. Austausch/Sanierung von Fenstern. Andererseits werden umfassendere Sanierungen sowie Teilsanierungen 40% gefördert.
In diesem Blogartikel erklären wir dir, was gefördert wird, wie viel Unterstützung du erwarten kannst, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie du die Förderung beantragst und worauf du bei der Einzelbauteilsanierung (z.B. Austausch/Sanierung von Fenstern) achten solltest. Nutze unsere Tipps, um das Maximum aus den Fördermöglichkeiten rauszuholen.
Wer wird gefördert?
- Du, wenn du als Privatperson, Eigentümer, Bauberechtigter oder Mieter von einem Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus bist
- Pro Wohnobjekt (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) kannst du pro Jahr nur einen Förderantrag stellen
- Für größere Wohneinheiten und Reihenhäuser, bei denen die gesamte Wohnanlage saniert wird, gelten besondere Förderungsvoraussetzungen (dieses Thema wird in diesem Blog nicht behandelt)
- Auch private Wohnungseigentümer oder Mieter (nur Einzelbauteilsanierungen) – hier erfährst du mehr über den Sanierungsbonus für Private
Was wird gefördert?
- Thermische Sanierungen von privaten Wohngebäuden, die älter als 15 Jahre sind (ab Datum der Baubewilligung)
- Sanierungsarbeiten, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden
Du kannst deinen Antrag einreichen, solange noch genug Budget im Fördertopf ist – also schnell sein lohnt sich, bis spätestens 31.12.2025! (Sanierungsbonus wurde verlängert!)
Bei Einzelbauteilsanierungen wird nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr gefördert werden, wie zum Beispiel:
- Die Dämmung der Außenwände
- Die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
- Die Dämmung der untersten Geschoßdecke oder des Kellerbodens
- Der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren
Die Förderung gilt nur für Gebäude im Inland. Neubauten, Zubauten, Hauserweiterungen sowie Abbruch und Wiederaufbau werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist je nach Art der Sanierung unterschiedlich:
- Einzelbauteilsanierung: Hier bekommst du maximal 9.000 Euro
- Teilsanierung 40%: Bei dieser Sanierungsart erhältst du maximal 18.000 Euro
- Umfassende Sanierung guter Standard: Hier kannst du maximal 27.000 Euro bekommen
- Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: Diese Sanierung wird am großzügigsten gefördert: Du kannst bis zu 42.000 Euro erhalten
Zusätzlich gibt es einen Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept, der 500 Euro beträgt.
Die endgültige Förderungssumme wird nach der Antragstellung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausgezahlt.
Was wird zu den Fenstern noch gefördert?
In Kombination mit einem Fenstertausch bekommst du auch beim Tausch von Balkon-, Terrassen- und anderen Außentüren Fördergeld.
Förderungsfähige Kosten:
- Austausch von Fenstern und Außentüren: Einschließlich Wohnungseingangstüren
- Tausch von Verglasungen, Rahmen, Dichtungen: Dies bezieht sich auf die Verbesserung der Isolierung und Energieeffizienz der Fenster
- Aufpreise für Sprossen und ähnliche Elemente, Fensterbänke
- Fensteranschlüsse und damit verbundene Verblechungen: Dies umfasst auch außenliegende Verschattungssysteme wie Rollläden, Raffstores etc., die bei einem Fenstertausch installiert werden
- Verputz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (sowohl außen als auch innen)
- Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten
- Baustellengemeinkosten: Dazu zählen Gerüst, Baustelleneinrichtung und -reinigung
- Planungskosten inkl. Energieberatung und Sanierungskonzept, Energieausweiskosten
Nicht gefördert werden:
- Innentüren
- Neubau von Wintergärten, Garagentore (sofern die Garage unbeheizt ist)
- Malerarbeiten im Sinne eines Ausmalens des gesamten Innenraumes/der Außenwandflächen
- Allgemeinkosten
Wie bekommst du die Förderung?
1. Registriere dich zuerst & reserviere dir das Geld: Melde deine Sanierung online an. Nach der erfolgreichen Registrierung bekommst du einen Link zu deiner persönlichen Antragsplattform. Du hast dann bis 31.12.2025 Zeit, um die Endabrechnung einzureichen.
Hier geht es zur Online-Registrierung Einzelbauteilsanierungen.
2. Saniere dein Haus: Zum Beispiel mit neuen Fenstern & Türen.
3. Übermittle deine Endabrechnung: Das machst du auch online über dieses Formular.
4. Auszahlung: Nach der Prüfung und Genehmigung deines Projekts durch das BMK bekommst du ein Auszahlungsschreiben und die Fördermittel werden direkt auf dein Konto überwiesen.
Wir beraten dich gerne!
Hast du Fragen zur Förderung oder denkst über neue Fenster und Türen nach? Wir helfen dir gerne weiter. Erkundige dich unverbindlich beim REKORD-Standort in deiner Nähe. Einer unserer Kundenberater freut sich schon auf dich!
Weitere Informationen
Website, Klima- und Umweltschutzförderungen des Bundes (KPC)
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024
Informationsblatt:
Version 09/2024:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/Infoblatt_Sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf
Auszug aus S. 1, Abs. 6: “Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.”
FAQ – Häufig gestellte Fragen:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/TGS_Priv_2023/faq_sanierungsscheck_2023_2024_EFH.pdf
Aufzeichnung des Webinars zur Sanierungsoffensive 2024 (allgemeiner Überblick):
https://www.umweltfoerderung.at/onlinevortrag-sanierung-2024
Sonstige Infos zu den aktuellen Fördermitteln:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel-und-gas
Wichtig: Wir garantieren keine Förderzusage und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.