§ 1 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Langzeit-Garantie
Gegenüber Privatkunden übernimmt REKORD Fenster eine Herstellergarantie von 20 Jahren für alle Fenster und Türen aus dem Sortiment, sofern sie nach dem 31.12.2015 bei REKORD Fenster oder über einen REKORD-Fachhändler/-Partner gekauft und fachgerecht eingebaut wurden und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind. Bauträger oder Käufer von Bauträgerobjekten (Einfamilien-, Zweifamilien-, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Wohnanlagen) können die 20 Jahre-Langzeit-Garantie inklusive dem 2-Jahres-Service zukaufen. Es sind mehrere Garantiepakete für den Zusatzkauf verfügbar. Die Garantie verspricht volle Funktionsfähigkeit der Fenster und Türen in Bezug auf Glas (Nichtanlaufen des Scheibenzwischenraumes der Isoliergläser), Beschlag (volle Funktionalität der Beschläge) und Profil (volle Funktion und maßgerechte Formgestaltung). Ausgenommen sind Fenster und Türen, die gewerblich genutzt werden, z. B. Gewerbeobjekte. Die Vereinbarung ist beschränkt auf das Verkaufsgebiet von REKORD Fenster in Österreich. Durch die Garantieerklärung werden die gesetzlich festgelegten Rechte des Verbrauchers nicht beeinträchtigt. Für die Gewährung der Garantie gilt ausschließlich die zum Kaufdatum des Elementes aktuelle Version der Garantiebedingungen.
§ 2 Voraussetzungen für den Garantieanspruch
Voraussetzungen für Garantieansprüche sind die Einhaltung der Garantierichtlinien, der Pflegepflichten sowie die Inanspruchnahme von zwei Pflichtserviceterminen.
Die Pflegepflicht des Endabnehmers umfasst die Reinigung der Fensterrahmen im Außenbereich sowie der Wasserschlitze 1 Mal im Jahr und das Ölen der Beschläge ebenfalls 1 Mal im Jahr. Jedes Pflichtservice, das Mitarbeiter von REKORD Fenster oder von REKORD Fenster beauftragte Partner durchführen, verlängert die Garantie um weitere 10 Jahre bis zur maximalen Gesamtdauer von 20 Jahren. Sollten Garantie-Services und -Registrierung nicht erfolgt sein, werden immer noch 10 Jahre volle Funktionsfähigkeit auf Glas, Beschlag und Profil garantiert. Weiters ist vom Endabnehmer der Nachweis über die fachgerechte Montage nach anerkannten Montagerichtlinien (RAL, ÖNORM B 5320 und die Richtlinie ARGE-Fensterbank) vorzulegen.
§ 3 Garantieleistung
Fenster und Türen von REKORD Fenster werden nach der Herstellung einer genauen Qualitätskontrolle unterzogen und müssen fachgerecht eingebaut werden. Im Garantiefall behält sich REKORD Fenster folgende Wahlmöglichkeiten vor:
– Kostenloser Ersatz, Lieferung und Einbau des defekten Teiles
– Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises des Teiles
Ist das fehlerhafte Produkt nicht mehr lieferbar, so leistet REKORD Fenster gleichwertigen Ersatz aus dem aktuellen Fenster- und Türensortiment.
Werden beim Kunden mangelhafte Produkte gegen neue ausgetauscht, wird eine eventuelle Höherwertigkeit des Produktes und die Zeitdauer der mangelfreien, bisherigen Benützung bei der Abrechnung mit dem Kunden berücksichtigt.
Die Garantieleistung gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmangelrechten und sonstigen Rechten des Käufers einschließlich der Rechte des Käufers gegen den Verkäufer.
§ 4 Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgenommen sind Wartungsfugen, elektrische, elektronische und magnetische Bauteile, Folien bei Kunststoff-Profilen, Dichtungen, Sonnen-/Insektenschutz sowie die gewöhnliche Abnutzung der Produkte – soweit Durchsichtigkeit des Glases, Funktionalität des Beschlages und Formstabilität des Profiles gegeben sind.
Gewöhnliche Abnutzung sind alterungs- und witterungsbedingte Abnutzungserscheinungen wie z. B. Profilverzug bei Holz- und Holz-Alu-Elementen, Verschleiß von Endkappen und -abschlüssen beim Flügel und Wetterschenkel des Holzfensters, das Nachlassen des Glanzgrades und der Farbtonbeständigkeit bei pulverbeschichteten Oberflächen (gemäß den Standards GSB und Qualicoat) und die Farbänderung bei weißen PVC-Profilen innerhalb der Hersteller-Garantie nach DIN EN 20105-A02. Weiters die gebrauchsbedingte Abnutzung der Beschläge.
Durch das Garantieversprechen ebenso nicht abgedeckt sind Schäden, die während oder nach dem Einbau durch Dritte verursacht wurden.
Außerdem Schäden durch Unfälle, höhere Gewalt und Schäden durch im normalen Wohnbereich nicht übliche Umstände. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Pflege, Reinigung oder Instandhaltung der Fenster und Türen entstanden sind, sowie mechanische oder chemische Beschädigungen sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Bei Veränderungen, Umbauten oder Ergänzungen erlischt die Garantie für das gesamte Element, sofern die verwendeten Teile nicht von REKORD Fenster geliefert und nicht fachgerecht montiert wurden. Ausdrücklich von dem Garantieversprechen ausgenommen sind darüber hinaus weitergehende Schadenersatzansprüche.
§ 5 Geltendmachung der Ansprüche
Der Kunde ist dazu verpflichtet, einen Mangel oder Schaden unverzüglich bei REKORD Fenster zu melden. REKORD Fenster behält sich vor, den Schaden nach Terminabstimmung vor Ort zur Überprüfung der Garantiebestimmungen zu besichtigen.
Eine Verlängerung der Garantiedauer wird durch den Garantiefall nicht bewirkt. Garantieansprüche sind nicht übertragbar und nur gültig bei Vorlage des korrekt ausgefüllten Garantiepasses, den der Kunde mit seinen Produkten erhält.
Stand 01.07.2020