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01.09.2026
Lesezeit: Ca. 15 Min.

Förderungen für den Fenstertausch in Österreich 2026

Alle Bundesländer im Überblick – mit Beiträgen, Fristen und offiziellen Quellen

In 8 von 9 Bundesländern gibt es 2026 noch aktive Förderungen für den Fenstertausch. Die Bundesförderungen sind heuer alle zu: Der Sanierungsbonus wurde im Februar eingestellt, der Kesseltausch im Juli, der Handwerkerbonus ist ausgelaufen. Geblieben sind die Länder — und dort liegen je nach Bundesland zwischen 1.000 € und 12.000 € Förderung. Dieser Ratgeber zeigt dir den aktuellen Stand: mit konkreten Beträgen, klaren Bedingungen und direkten Links zu den Behörden. Stand: 01. September 2026.

Rekord Fenster | Peter Regenfelder
Peter Regenfelder
Vertriebsleiter
REKORD Zentrale

⚠️ WICHTIG: Jedes Bundesland hat seinen eigenen Zeitpunkt
In der Steiermark musst du dich vor Baubeginn registrieren. Erst wenn die Bestätigung da ist, darfst du loslegen. In Vorarlberg stell den Antrag vor den Arbeiten — Rechnungen, die älter als 6 Monate sind, werden nicht mehr anerkannt.

In Kärnten läuft es andersrum: Dort kommt der Antrag erst nach Abschluss der Sanierung, mit den fertigen Rechnungen und dem Energieausweis.

Für alle anderen Bundesländer gilt: Je früher der Antrag, desto sicherer die Förderung. Die Budgets sind begrenzt und werden im Jahresverlauf aufgebraucht.

Schnellübersicht: Welche Förderung passt zu dir?

Deine Förderung findest du direkt hier. Je nachdem, in welchem Bundesland du wohnst und ob du in einer Wohnung oder einem Eigenheim lebst:

  • Wien, Wohnung → Schall-/Wärmeschutzfenster-Förderung: 35 % der Kosten, ganzjährig möglich — alle Fenster müssen getauscht werden
  • Wien, Eigenheim → Thermisch-energetische Sanierung: bis zu 12.000 Euro, innerhalb der Einkommensgrenzen
  • Niederösterreich → 4 % Annuitätenzuschuss über 10 Jahre — bei beiden Varianten. Mit Energieausweis werden die förderbaren Kosten deutlich höher angesetzt
  • Oberösterreich, Wohnung → 15 % der Kosten, max. 1.000 Euro — nicht für Einfamilienhäuser
  • Steiermark → Sanierungspass: 10 % bei 1 Maßnahme bis 30 % bei 4 Maßnahmen — Registrierung vor Baubeginn ist Pflicht
  • Burgenland → Zinsgünstiges Förderungsdarlehen: 30 % (Einzelbauteilsanierung, max. 40.000 Euro), mehr bei Gesamtsanierung
  • Kärnten → Fenstertausch auch als Einzelmaßnahme förderfähig; Förderung nach tatsächlicher Energieeinsparung; Antrag erst nach Abschluss der Arbeiten
  • Tirol → 25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss, konkrete Kostenobergrenzen pro Fensterelement
  • Vorarlberg → Günstiger Sanierungskredit bis 100.000 €, kein Zuschuss; strengster Uw-Wert Österreichs mit 0,90 W/m²K
  • Salzburg → 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen

Alle Förderungen 2026 auf einen Blick

BundeslandProgrammFörderhöheStatus
BundesweitSanierungsbonus — eingestellt am 2.2.2026War: max. 30 %, bis zu 5.000 €❌ Nicht mehr aktiv
BundesweitKesseltausch — beendet am 10.7.2026Budget ausgeschöpft❌ Nicht mehr aktiv
BundesweitHandwerkerbonus — Antragsfrist abgelaufenWar: max. 1.500 € (2025)❌ Nicht mehr aktiv
BundesweitSanierungsoffensive 2027360 Mio. €, davon 181 Mio. € für thermische Sanierung🕐 Details ab Herbst 2026
WienSchall-/Wärmeschutzfenster + Eigenheimsanierung35 % (Wohnung) / bis zu 12.000 € (Eigenheim, Einkommensgrenzen)✅ Aktiv
NiederösterreichEigenheimsanierung (2 Varianten)4 % Annuitätenzuschuss über 10 Jahre✅ Aktiv
OberösterreichSanierung Miet- und Eigentumswohnungen15 % der Kosten, max. 1.000 € pro Wohnung✅ Aktiv
SteiermarkSanierungspass seit 1. Juni 202610 / 20 / 25 / 30 % je nach Maßnahmenanzahl✅ Aktiv — VOR Baubeginn registrieren
BurgenlandWohnbauförderung SanierungDarlehen: 30 % / 50 % / 60–80 % je nach Umfang✅ Aktiv
KärntenKärntner Sanierungs-Euro 2026–20281 € × Bezugsfläche × Einsparung, max. +5.000 € Bonus✅ Aktiv — Antrag NACH Abschluss
TirolFenstertausch / Fenstersanierung25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss✅ Aktiv
VorarlbergWohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026Sanierungskredit bis 100.000 € je Wohneinheit✅ Aktiv — VOR Baubeginn
SalzburgKeine Förderung 2026❌ Keine Förderung

Was kostet ein Fenstertausch — und wie viel bleibt nach der Förderung?

Neue Fenster kosten je nach Material und Größe zwischen ca. 330 €/m² (Kunststoff) und ca. 965 €/m² (Holz-Alu) — ohne Montage und ohne Steuern. Für ein Einfamilienhaus mit 15 Öffnungen sind das je nach Ausstattung zwischen ca. 12.774 € und 36.530 € brutto.

PraxisbeispielRechnung
Tirol — Einmalzuschuss 25 %15 Standardfenster, förderbarer Betrag ca. 14.000 € → Förderung 3.500 € → Netto-Investition: ca. 10.500 €
Wien — Eigenheim, besserer StandardGesamtkosten Sanierung ca. 34.500 € → Förderung 12.000 Euro (35 %, Förderdeckel erreicht) → Netto-Investition: ca. 22.500 €. Gilt nur innerhalb der Wiener Einkommensgrenzen
Kärnten — Sanierungs-EuroHaus mit 120 m² beheizter Fläche, Heizwärmebedarf um 48 kWh/m²a verbessert → 1 € × 120 × 48 = 5.760 Euro Förderung

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Wichtige Begriffe kurz erklärt

Einige Fachbegriffe tauchen in den Förderrichtlinien regelmäßig auf. Hier die wichtigsten in kurz:

📖 Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)

Gibt an, wie viel Wärme ein Fenster nach außen durchlässt — je niedriger, desto besser die Dämmwirkung. Förderungen setzen meist einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K voraus. REKORD-Fenster erfüllen diese Anforderungen standardmäßig.

📖 Annuitätenzuschuss

Kein direktes Geld auf die Hand, sondern ein jährlicher Zuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens. Beispiel Niederösterreich: 4 % der förderbaren Kosten pro Jahr, über 10 Jahre — summiert sich auf eine deutliche Gesamtersparnis.

📖 Förderungsdarlehen

Ein zinsgünstiger Kredit vom Land (z. B. Burgenland: 0,9 % p.a. über 30 Jahre) — kein direkter Zuschuss, aber deutlich günstiger als ein normaler Bankkredit. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden.

📖 Energieausweis

Ein amtliches Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes bewertet (ähnlich dem Energielabel beim Kühlschrank). In Niederösterreich und anderen Bundesländern ist er Voraussetzung für den höheren Fördersatz. Ausgestellt von einem zertifizierten Energieberater, Kosten ca. 500–1.200 €.

📖 Heizwärmebedarf

Die Energiemenge in kWh, die ein Gebäude pro Jahr und Quadratmeter für Heizung braucht. In Wien hängt die Förderhöhe davon ab: Je niedriger der Heizwärmebedarf nach der Sanierung, desto höher der Fördersatz (bis zu 12.000 €).

📖 Einzelmaßnahme

Der Austausch von nur einem Bauteil — z. B. nur die Fenster, ohne gleichzeitig Außenwand oder Dach zu dämmen. Viele Bundesländer fördern Einzelmaßnahmen. Kärnten hat das als neue Regel eingeführt: Seit 2026 muss nicht mehr die gesamte Gebäudehülle auf einmal saniert werden.

Bundesweite Förderungen 2026: Was nicht mehr läuft

Die Sanierungsoffensive 2026 ist abgeschlossen. Alle 360 Millionen Euro sind abgeholt.

Sanierungsbonus — seit 2. Februar 2026 eingestellt

Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich. Der Bund förderte Einzelbauteilsanierungen mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro.

  • Gebäudealter: Mindestens 15 Jahre
  • Uw-Wert: Maximal 1,1 W/m²K
  • Mindestumfang: 75 % der gesamten Fensterflächen mussten erneuert werden

Kesseltausch — seit 10. Juli 2026 beendet

Auch beim Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas”) ist das Budget ausgeschöpft. Eine neue Registrierung oder Antragstellung ist nicht mehr möglich. Rund 53.000 Haushalte sind heuer von Öl und Gas auf Wärmepumpe oder Biomasse umgestiegen.

Wer schon drin ist, bleibt drin

Bereits registrierte oder eingebrachte Anträge sind davon nicht betroffen. Sie werden nach den geltenden Förderbedingungen ganz normal weiterbearbeitet. Den Status deines Antrags siehst du in KPC-Online.

Sanierungsoffensive 2027 — 360 Millionen sind fix

Für 2027 stehen wieder 360 Millionen Euro bereit. Erstmals mit getrennten Töpfen: 181 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung und 179 Millionen Euro für den Kesseltausch. Die Mittel für 2027 und 2028 sind ungekürzt im Budget abgesichert. Die Details werden im Herbst 2026 bekannt gegeben.

Was heißt das für deinen Fenstertausch?

Heuer zahlt beim Fenstertausch nur noch das Land. Wenn du Zeit hast, kann sich das Warten auf 2027 rechnen — dann gibt es voraussichtlich wieder eine Bundesförderung obendrauf.

Wenn deine Fenster jetzt undicht sind, warte nicht. Die Landesförderungen laufen, und jeder Winter mit alten Fenstern kostet dich Heizkosten. Wir rechnen dir das gern durch, bevor du dich entscheidest.

Alle Details zum Sanierungsbonus: → REKORD Ratgeber Sanierungsbonus 2026

Handwerkerbonus — ausgelaufen

Die Antragsfrist für Leistungen aus 2025 endete am 28. Februar 2026. Das Programm förderte 20 % der reinen Arbeitskosten — maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Nachreichungen waren bis 30. April 2026 möglich. Eine Neuauflage ist nicht angekündigt.

Quellen: sanierungsoffensive.gv.at | BMLUK, Presseaussendung 13.07.2026 | handwerkerbonus.gv.at

Förderung für den Fenstertausch in Wien — bis zu 12.000 Euro für Eigenheimbesitzer

Wien bietet den höchsten Einmalzuschuss aller Bundesländer. Es gibt zwei Programme — je nachdem, ob du in einer Wohnung oder einem Eigenheim wohnst.

Für Wohnungen — Schall- und Wärmeschutzfenster

Du bekommst 35 % der förderbaren Kosten als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Alle Fenster der Wohnung müssen getauscht werden. Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein. Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Technische Anforderungen: Wärmeschutzfenster brauchen einen Uw-Wert von maximal 1,40 W/m²K. Schallschutzfenster (an Hauptstraßen A und B) brauchen einen Rw-Wert von mindestens 43 dB. An Hauptstraßen sind ausschließlich Schallschutzfenster förderbar — keine Wärmeschutzfenster.

Für Eigenheime — Thermisch-energetische Sanierung

Die Förderhöhe hängt vom erreichten Wärmedämmstandard ab — genauer: vom Heizwärmebedarf nach der Sanierung. Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein; Hauptwohnsitz ist Voraussetzung.

  • Fördersatz Standard: 30 % der Kosten, max. 8.000 Euro — bei Heizwärmebedarf max. 1,45-fach des Niedrigstenergiegebäude-Referenzwerts
  • Fördersatz erhöht: 35 % der Kosten, max. 12.000 Euro — bei besserem Standard (max. 1,30-fach)
  • Baustart: Binnen 6 Monate nach Zusage
  • Abschluss: Binnen 3 Jahre nach Zusage
  • Rechnungsalter: Bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt

Einkommensgrenzen beachten

Die Eigenheimsanierung in Wien gibt es nur innerhalb des begünstigten Personenkreises. Das jährliche Einkommen darf nicht übersteigen:

  • 1 Person: 54.710 Euro
  • 2 Personen: 81.540 Euro
  • 3 Personen: 92.260 Euro
  • 4 Personen: 103.000 Euro
  • jede weitere Person: + 6.010 Euro

Und: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel.

Quellen: wien.gv.at – Fenstertausch | wien.gv.at – Eigenheimsanierung

Förderung für den Fenstertausch in Niederösterreich — 4 % Annuitätenzuschuss

Niederösterreich fördert die Eigenheimsanierung mit einem Annuitätenzuschuss: 4 % der förderbaren Sanierungskosten, jedes Jahr, 10 Jahre lang. Das Geld hilft dir bei der Rückzahlung deines Bankdarlehens und muss nicht zurückgezahlt werden.

Es gibt zwei Varianten — mit und ohne Energieausweis. Der Zuschuss ist in beiden Fällen gleich hoch. Der Unterschied liegt darin, wie hoch die förderbaren Kosten angesetzt werden.

Ohne Energieausweis — für Einzelmaßnahmen

Passt, wenn du nur die Fenster tauschst, das Dach sanierst oder die Heizung erneuerst. Auch bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen sind hier möglich. Grundlage sind 25 Basispunkte — unabhängig davon, wie viele Maßnahmen du beantragst.

Mit Energieausweis — für die Gesamtsanierung

Passt, wenn du thermisch komplett sanierst. Voraussetzung: mindestens 40 % Verbesserung beim Heizwärmebedarf. Das bringt mindestens 50 Basispunkte — und über die Fördertabellen deutlich mehr Zuschuss als bei Einzelmaßnahmen.

So wird gerechnet

Anerkannt werden maximal 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche, gerechnet auf höchstens 130 m² je Wohneinheit. Macht maximal 78.000 Euro anerkennbare Sanierungskosten. Davon werden die Punkte als Prozentwert angesetzt (1 Punkt = 1 %) — daraus ergeben sich die förderbaren Sanierungskosten. Und davon gibt es 4 % pro Jahr, über 10 Jahre.

Für beide Varianten gilt:

  • Gebäudegröße: Bis zu 500 m² Nutzfläche förderfähig
  • Antragsfrist: Spätestens 1 Jahr nach Baubeginn
  • Unterlagen: Es reichen Kostenschätzungen — keine Kostenvoranschläge nötig
  • Energieberatung: Bei wärmedämmenden Maßnahmen ist ein Beratungsprotokoll der NÖ Energie- und Umweltagentur erforderlich
  • Auszahlung: Nach Vorlage und Prüfung der Endabrechnungsunterlagen
  • Pro Maßnahme kann nur eine Förderung in Anspruch genommen werden

Quelle: noe.gv.at/eigenheimsanierung

Förderung für den Fenstertausch in Oberösterreich — nur für Wohnungen

Das ist ein häufiges Missverständnis: Oberösterreich fördert den Fenstertausch ausschließlich in Miet- und Eigentumswohnungen — nicht in Einfamilienhäusern.

  • Uw-Wert: Maximal 1,1 W/m²K
  • Gebäudealter: Mindestens 20 Jahre
  • Basisförderung: 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 Euro pro Wohnung
  • Zusatzförderung: +500 Euro, wenn die Wohnung in den letzten 3 Jahren gebraucht gekauft wurde
  • Hauptwohnsitz: Mindestens 5 Jahre nach der Sanierung
  • Rechnungsalter: Rechnungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein
  • Wiederholung: Wenn die vollen 1.000 Euro ausgeschöpft werden, ist die nächste Förderung dieser Art erst nach 20 Jahren möglich

Quelle: land-oberoesterreich.gv.at — technische Anforderungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020

Förderung für den Fenstertausch in der Steiermark — Sanierungspass ab 1. Juni 2026

Seit 1. Juni 2026 läuft in der Steiermark der Sanierungspass. Er ersetzt die alten Förderschienen „Kleine Sanierung” und „Umfassende energetische Sanierung”. Das System funktioniert als Baukasten: Je mehr Maßnahmen du kombinierst, desto höher der Fördersatz.

  • 1 Maßnahme (z. B. nur Fenstertausch): 10 % der förderbaren Kosten
  • 2 Maßnahmen: 20 %
  • 3 Maßnahmen: 25 %
  • 4 Maßnahmen: 30 %

Als Maßnahme zählen unter anderem der Tausch von Fenstern und Außentüren sowie die Dämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschoßdecke und Kellerdecke. Wer nur die Fenster tauscht, hat eine Maßnahme. Wer gleichzeitig auch dämmt, steigt eine Stufe auf.

Wie viel geht maximal?

  • Einfamilienhaus: maximal 80.000 Euro förderbare Kosten
  • Ab drei Wohnungen: maximal 30.000 Euro je Wohneinheit
  • Bonus für nachwachsende Rohstoffe: + 5.000 Euro
  • Kombinationsgrenze Bund + Land: insgesamt maximal 30 % — heuer ohne Bedeutung, weil der Bund nichts mehr zahlt

⚠️ Zuerst registrieren, dann bauen

Der Antrag läuft zweistufig. Du registrierst dich vor Baubeginn, das Budget wird für dich reserviert. Erst nach der bestätigten Registrierung darfst du mit den Arbeiten starten. Wer vorher loslegt, bekommt nichts.

Voraussetzung ist außerdem ein individuelles Sanierungskonzept. Für das Programm stehen bis zu 20 Millionen Euro bereit.

Große Eigenheimsanierung 2026

Läuft parallel weiter. Das Land Steiermark fördert damit den Kauf eines sanierungsbedürftigen Eigenheims mit anschließender thermischer Sanierung auf Basis eines Sanierungskonzepts. Für einen reinen Fenstertausch am bereits eigenen Haus ist das nicht der richtige Weg.

Registrierung und Antrag: sanieren.steiermark.at | Quelle: wohnbau.steiermark.at

Förderung für den Fenstertausch im Burgenland — zinsgünstiges Darlehen

Im Burgenland gibt es keinen Einmalzuschuss. Das Land gewährt ein Förderungsdarlehen mit 0,9 % Zinsen über 30 Jahre — deutlich günstiger als ein normaler Bankkredit. Die Förderhöhe hängt vom Umfang der Sanierung ab.

  • Einzelbauteilsanierung (z. B. nur Fenstertausch): 30 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro
  • Deltaförderung (Heizwärmebedarf um mind. 40 % verbessert): 50 % der anerkannten Kosten, maximal 45.000 Euro
  • Umfassende energetische Sanierung: 60 % (max. 60.000 Euro) bei Erreichen der Energiekennzahl, 70 % (max. 70.000 Euro) bei 25 % Unterschreitung, 80 % (max. 80.000 Euro) bei 50 % Unterschreitung
  • Uw-Wert: Maximal 1,05 W/m²K (Glas: maximal 0,90 W/m²K)
  • Gebäudealter: Mindestens 20 Jahre
  • Gebäudetyp: Eigenheim mit maximal 2 Wohnungen, Hauptwohnsitz
  • Energieausweis: Grundsätzlich erforderlich — Ausnahme: kleine Einzelfensteränderung
  • Antragsfrist: Spätestens 24 Monate nach Erteilung der Baubewilligung
  • Rechnungsalter: Rechnungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein

Quelle: burgenland.at

Förderung für den Fenstertausch in Kärnten — Einzelmaßnahmen jetzt förderfähig

Kärnten hat sein Fördersystem ab 1. Jänner 2026 vollständig neu aufgestellt. Das neue Modell heißt Kärntner Sanierungs-Euro und gilt für 2026–2028. Die wichtigste Neuerung: Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind jetzt förderfähig — eine Gesamtsanierung auf einmal ist keine Voraussetzung mehr.

Die Förderformel ist einfach: 1 Euro × Bezugsfläche (m²) × eingesparter Heizwärmebedarf (kWh/m²a). Ein Beispiel des Landes: Ein Haus mit 120 m² beheizter Fläche verbessert seinen Heizwärmebedarf um 48 kWh/m²a. Macht 1 € × 120 × 48 = 5.760 Euro Förderung.

Dazu kommen Boni:

  • Bis zu 5.000 Euro, wenn der Ziel-Heizwärmebedarf erreicht wird (HWB höchstens 50 kWh/m²a bei einer Einsparung von mindestens 110 kWh/m²a)
  • 10 % der Basisförderung bei denkmalgeschützten Gebäuden
  • 500 Euro für den Bestands- bzw. Fertigstellungsenergieausweis

Gefördert werden ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie einzelne Wohnungen. Die Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

💡 Das Wichtigste für Kärnten: Der Antrag kommt NACH der Sanierung

Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind förderfähig — du musst nicht die gesamte Gebäudehülle auf einmal sanieren. Gefördert wird, was tatsächlich Energie einspart.

Anders als in den meisten anderen Bundesländern reichst du hier erst ein, wenn die Arbeiten fertig sind. Du brauchst dafür den Energieausweis vor und nach der Sanierung sowie die Rechnungen. Ein Antrag vor Baubeginn ist nicht vorgesehen.

  • Antragstellung: Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028
  • Beginn: Gefördert werden nur Maßnahmen, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden
  • Gebäudealter: Mindestens 20 Jahre
  • Hauptwohnsitz: Das Objekt muss ständig und ganzjährig bewohnt werden
  • Ausführung: Nur durch befugte Unternehmen — keine Eigenleistungen, Materialkosten allein zählen nicht
  • Abwicklung: Vollständig digital über das Online-Antragsportal, alle Unterlagen als PDF

Achtung: Die Zusicherung erfolgt nach verfügbaren Mitteln, in der Reihenfolge des Antragseingangs. Aktuell kommt es wegen der hohen Antragszahl zu Verzögerungen bei Bearbeitung und Abrechnung. Also lieber früher einreichen als später.

Quelle: ktn.gv.at (Stand August 2026)

Förderung für den Fenstertausch in Tirol — die detailliertesten Regeln Österreichs

Tirol fördert den Fenstertausch direkt, mit konkreten Kostenobergrenzen pro Fensterelement. Zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten
  • Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredits

Technische Anforderungen

  • Uw-Wert (Fenstertausch): Maximal 1,00 W/m²K
  • Ug-Wert (nur Glastausch): Maximal 1,10 W/m²K
  • Gebäudealter: Mindestens 10 Jahre

Kostenobergrenzen pro Förderelement

ElementKostenobergrenze
Standardfenster1.620 Euro
Kasten- oder Dachflächenfenster2.760 Euro
Fenstersanierung (Glastausch)1.020 Euro
Windfang & Balkonverbau5.760 Euro

Fenster über 3 m² Fläche zählen pro angefangene 3 m² als ein Element. Antrag spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum.

Quelle: tirol.gv.at (Stand 1. Jänner 2026)

Förderung für den Fenstertausch in Vorarlberg — günstiger Kredit statt Zuschuss

In Vorarlberg gibt es für Eigenheimbesitzer kein Geld auf die Hand. Das Land fördert über einen Wohnhaussanierungskredit, maximal 100.000 Euro je Wohneinheit. Einen Einmalzuschuss bekommen nur Mieter, wenn der Eigentümer der Verbücherung nicht zustimmt.

Gerechnet wird nach Quadratmeter Bauteilfläche — und nach Fenstertyp:

FenstertypBasis-StufeBonus-Stufe
Kunststofffenster (chlor- und schwermetallfrei)300 €/m²450 €/m²
Holzfenster400 €/m²550 €/m²
Holz-Alu-Fenster, thermisch getrennte Metallfenster550 €/m²700 €/m²

Dazu kommen Boni: 70 €/m² für Lärmschutz- oder einbruchhemmende Fenster (Widerstandsklasse RC2), 30 €/m² bei regionalem Holz, 40 €/m² beschatteter Fensterfläche für außenliegenden Sonnenschutz.

Vorarlberg hat die strengsten Fensterwerte Österreichs

Uw maximal 0,90 W/m²K für Glas und Rahmen zusammen. Für die Bonus-Stufe brauchst du 0,80 W/m²K. Rede mit uns, bevor du bestellst — wir sagen dir, welches Element den Wert schafft.

Einkommensgrenzen

Haushaltseinkommen netto im Monat: 4.000 Euro für eine Person, 7.000 Euro für zwei Personen, 8.250 Euro ab drei Personen. Wer drüber liegt, fliegt nicht raus: Je angefangene 50 Euro Überschreitung wird die Förderung um 5 % gekürzt.

⚠️ Antrag rechtzeitig stellen

Das Land empfiehlt, nach Erhalt der Baubewilligung und jedenfalls vor Beginn der Sanierungsarbeiten einzureichen. Der Grund ist hart: Rechnungen, die bei Antragstellung älter als 6 Monate sind, werden nicht mehr anerkannt. Eigenleistungen zählen nicht.

  • Gebäudealter: Baubewilligung mindestens 20 Jahre alt (bei Lärmschutzmaßnahmen 10 Jahre)
  • Umsetzung: Nach der vorläufigen Zusicherung hast du 2 Jahre Zeit
  • Geltung: Die Richtlinie gilt für Förderungsanträge vom 01.07.2025 bis 31.12.2026

Quelle: vorarlberg.at — Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026 (PDF)

Förderung für den Fenstertausch in Salzburg — 2026 keine Förderung

In Salzburg ist 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich. Das gilt auch für den Fenstertausch.

Was weiterhin gefördert wird: barrierefreie Umbauten, alten- und behindertengerechte Ausstattungen und Personenlifte.

Neu seit 1. August 2026: Für diese Maßnahmen muss die Registrierung vor der Auftragserteilung erfolgen. Ohne Registrierung gibt es keine Förderung. Die Übergangsausnahme für Aufträge davor ist ausgelaufen.

Was du trotzdem prüfen solltest:

  • Klimabonus des Bundes (je nach aktueller Ausgestaltung)
  • Gemeindeförderungen — in manchen Salzburger Gemeinden gibt es separate Programme, die unabhängig vom Landesbudget laufen

Quelle: salzburg.gv.at

Checkliste: 5 Dinge, die über deine Förderung entscheiden

Antrag zum richtigen Zeitpunkt stellen. In der Steiermark musst du dich vor Baubeginn registrieren, in Vorarlberg vor den Arbeiten einreichen. In Kärnten ist es umgekehrt: Dort kommt der Antrag erst nach Abschluss der Sanierung. In den anderen Bundesländern hast du mehr Luft — aber die Budgets sind begrenzt und werden im Jahresverlauf aufgebraucht.

Fristen kennen. Tirol: 18 Monate nach Rechnungsdatum. Niederösterreich: 1 Jahr nach Baubeginn. Wien: Rechnung maximal 6 Monate alt. Vorarlberg: ebenfalls 6 Monate. Burgenland: 24 Monate nach Erteilung der Baubewilligung, Rechnung maximal 12 Monate alt. Oberösterreich: Rechnung maximal 2 Jahre alt.

Technische Anforderungen erfüllen. Die meisten Bundesländer setzen einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K voraus. Strenger sind Burgenland mit 1,05 und Tirol mit 1,00. Am strengsten ist Vorarlberg mit 0,90 W/m²K — für die Bonus-Stufe sogar 0,80. REKORD-Fenster erfüllen diese Anforderungen standardmäßig.

Kombinationen prüfen. In der Steiermark lässt sich Landes- und Bundesförderung grundsätzlich kombinieren, solange die Gesamtförderung 30 % nicht übersteigt. Heuer spielt das keine Rolle, weil der Bund nichts mehr zahlt — ab 2027 aber wieder. In anderen Bundesländern direkt beim Förderanbieter nachfragen.

Befugten Fachbetrieb beauftragen. Die eigene Arbeitsleistung wird nirgends gefördert. Der Einbau muss immer durch ein befugtes Unternehmen erfolgen. Einzige Ausnahme: In Oberösterreich werden Materialrechnungen ab 1.000 Euro pro Rechnung anerkannt.

FAQ — Häufige Fragen zur Fensterförderung in Österreich 2026

Nein. Der Sanierungsbonus wurde am 2. Februar 2026 eingestellt, der Kesseltausch am 10. Juli 2026. Bei beiden ist das Budget ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Wer bereits registriert war, wird weiterhin bearbeitet. Für 2027 sind wieder 360 Millionen Euro budgetiert — davon 181 Millionen für die thermisch-energetische Sanierung. Die Details kommen im Herbst 2026.

Wien bietet mit bis zu 12.000 Euro den höchsten Einmalzuschuss für Eigenheimbesitzer — allerdings nur innerhalb der Wiener Einkommensgrenzen. Tirol hat die detailliertesten Regelungen mit konkreten Kostenobergrenzen pro Fensterelement (25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss). In Salzburg gibt es 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen.

Das hängt vom Bundesland ab. In der Steiermark musst du dich vor Baubeginn registrieren, in Vorarlberg vor den Arbeiten einreichen. In Kärnten stellst du den Antrag erst nach Abschluss der Sanierung. In Tirol hast du 18 Monate nach Rechnungsdatum, in Wien darf die Rechnung nicht älter als 6 Monate sein, in Oberösterreich nicht älter als 2 Jahre. In Niederösterreich gilt: spätestens 1 Jahr nach Baubeginn.

Heuer nicht, weil der Bund keine Anträge mehr annimmt. Grundsätzlich ist die Kombination in der Steiermark möglich, solange die Gesamtförderung 30 % nicht übersteigt. Ab 2027 wird das wieder relevant. Für andere Bundesländer hängt die Kombinierbarkeit vom jeweiligen Programm ab — direkt beim Förderanbieter nachfragen.

Die meisten Bundesländer fordern einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K. Vorarlberg ist mit 0,90 W/m²K am strengsten, Tirol verlangt 1,00 W/m²K. REKORD-Fenster erfüllen diese Anforderungen standardmäßig — bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Die eigene Arbeitszeit wird nirgends gefördert. Der Einbau muss von einem befugten Fachunternehmen kommen. In Oberösterreich werden immerhin Materialrechnungen ab 1.000 Euro anerkannt.

Das ist Kärntens Fördermodell für 2026 bis 2028. Die wichtigste Neuerung: Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind förderfähig — eine Gesamtsanierung auf einmal ist keine Voraussetzung mehr. Gerechnet wird 1 Euro pro Quadratmeter Bezugsfläche und eingesparter Kilowattstunde. Wichtig: Der Antrag wird erst nach Abschluss der Arbeiten gestellt, mit den Rechnungen und dem Energieausweis vor und nach der Sanierung.

Noch Fragen? Wir helfen dir weiter.

Neue Fenster müssen nicht so viel kosten, wie viele denken — wenn du die richtige Förderung kennst und früh planst. In über 20 REKORD-Standorten in ganz Österreich beraten wir dich kostenlos und unverbindlich zu Produkten und Fördermöglichkeiten.

Kontaktier uns, wie’s dir am besten passt: Rückruf, Online-Beratung oder direkt beim Standort in deiner Nähe.

Weiterführende Ratgeber

Alle Quellen — Stand 01. September 2026

Bundesweit
Sanierungsbonus: sanierungsoffensive.gv.at
Handwerkerbonus: handwerkerbonus.gv.at

Landesförderungen
Wien – Fenstertausch: wien.gv.at
Wien – Eigenheim: wien.gv.at
Niederösterreich: noe.gv.at
Oberösterreich: land-oberoesterreich.gv.at
Steiermark: wohnbau.steiermark.at sanieren.steiermark.at
Burgenland: burgenland.at
Kärnten: ktn.gv.at
Tirol: tirol.gv.at
Vorarlberg: vorarlberg.at (PDF)
Salzburg: salzburg.gv.at

Wichtig: Wir garantieren keine Förderzusage und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.