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05.05.2026
Lesezeit: Ca. 15 Min.

Förderungen für den Fenstertausch in Österreich 2026

Alle Bundesländer im Überblick – mit Beiträgen, Fristen und offiziellen Quellen

In 8 von 9 Bundesländern gibt es 2026 noch aktive Förderungen für den Fenstertausch — trotz ausgeschöpftem Sanierungsbonus und abgelaufenem Handwerkerbonus. Wer weiß, wo er suchen muss, kann zwischen 1.000 € und 12.000 € Förderung erhalten. Dieser Ratgeber zeigt dir den aktuellen Stand — mit konkreten Beträgen, klaren Bedingungen und direkten Links zu den Behörden. Stand: April 2026.

Rekord Fenster | Peter Regenfelder
Peter Regenfelder
Vertriebsleiter
REKORD Zentrale

⚠️ WICHTIG: Antrag vor Baubeginn stellen
In Vorarlberg und Kärnten muss der Förderantrag zwingend vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Wer das versäumt, bekommt dort keine Förderung — rückwirkend ist das nicht möglich.
In allen anderen Bundesländern gilt: Je früher der Antrag, desto sicherer die Förderung.
Die Budgets sind begrenzt und werden im Jahresverlauf aufgebraucht.

Schnellübersicht: Welche Förderung passt zu dir?

Deine Förderung findest du direkt hier. Je nachdem, in welchem Bundesland du wohnst und ob du in einer Wohnung oder einem Eigenheim lebst:

  • Wien, Wohnung → Schall-/Wärmeschutzfenster-Förderung: 35 % der Kosten, ganzjährig möglich — alle Fenster müssen getauscht werden
  • Wien, Eigenheim → Thermisch-energetische Sanierung: bis zu 12.000 Euro
  • Niederösterreich → Ohne Energieausweis: 4 % Annuitätenzuschuss über 10 Jahre; Mit Energieausweis: 10 % Einmalzuschuss, max. 12.000 €
  • Oberösterreich, Wohnung → 15 % der Kosten, max. 1.000 Euro — nicht für Einfamilienhäuser
  • Steiermark → Ab 1. Juni 2026: Sanierungspass mit 10–30 % je nach Maßnahmenanzahl; bis 15. Mai 2026: Sonder-Sanierungsbonus (15 %) für Betroffene des Förderstopps 2025
  • Burgenland → Zinsgünstiges Förderungsdarlehen: 30 % (Einzelbauteilsanierung, max. 40.000 Euro), mehr bei Gesamtsanierung
  • Kärnten → Fenstertausch auch als Einzelmaßnahme förderfähig; Förderung nach tatsächlicher Energieeinsparung; Antrag vor Baubeginn stellen
  • Tirol → 25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss, konkrete Kostenobergrenzen pro Fensterelement
  • Vorarlberg → Antrag zwingend vor Baubeginn stellen
  • Salzburg → 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen

Alle Förderungen 2026 auf einen Blick

BundeslandProgrammFörderhöheStatus
BundesweitSanierungsbonus — Antragstellung beendetMax. 30 %, bis zu 5.000 €❌ Nicht mehr aktiv
BundesweitHandwerkerbonus — Antragsfrist abgelaufenWar: max. 1.500 € (2025)❌ Nicht mehr aktiv
WienSchall-/Wärmeschutzfenster + Eigenheimsanierung35 % (Wohnung) / bis zu 12.000 € (Eigenheim)✅ Aktiv
NiederösterreichEigenheimsanierung (2 Varianten)4 % Annuität ODER 10 % Einmalzuschuss max. 12.000 €✅ Aktiv
OberösterreichSanierung Miet- und Eigentumswohnungen15 % der Kosten, max. 1.000 € pro Wohnung✅ Aktiv
SteiermarkSanierungspass ab 1. Juni 202610–30 % je nach Maßnahmenanzahl✅ Aktiv
BurgenlandWohnbauförderung SanierungDarlehen: 30 % / 50 % / 80 % je nach Umfang✅ Aktiv
KärntenKärntner Sanierungs-Euro 2026–20281 € × kWh/m²a × m², max. +5.000 € Bonus✅ Aktiv — auch Einzelmaßnahmen
TirolFenstertausch / Fenstersanierung25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss✅ Aktiv
VorarlbergWohnhaussanierungsrichtlinie 2025/2026Nach energetischen Kriterien✅ Aktiv — VOR Baubeginn
SalzburgKeine Förderung 2026❌ Keine Förderung

Was kostet ein Fenstertausch — und wie viel bleibt nach der Förderung?

Neue Fenster kosten je nach Material und Größe zwischen ca. 330 €/m² (Kunststoff) und ca. 965 €/m² (Holz-Alu) — ohne Montage und ohne Steuern. Für ein Einfamilienhaus mit 15 Öffnungen sind das je nach Ausstattung zwischen ca. 12.774 € und 36.530 € brutto.

PraxisbeispielRechnung
Tirol — Einmalzuschuss 25 %15 Standardfenster, förderbarer Betrag ca. 14.000 € → Förderung 3.500 € → Netto-Investition: ca. 10.500 €
Wien — Eigenheim, besserer StandardGesamtkosten Sanierung ca. 34.500 € → Förderung 12.000 Euro (35 %, Förderdeckel erreicht) → Netto-Investition: ca. 22.500 €

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Wichtige Begriffe kurz erklärt

Einige Fachbegriffe tauchen in den Förderrichtlinien regelmäßig auf. Hier die wichtigsten in kurz:

📖 Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)

Gibt an, wie viel Wärme ein Fenster nach außen durchlässt — je niedriger, desto besser die Dämmwirkung. Förderungen setzen meist einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K voraus. REKORD-Fenster erfüllen diese Anforderungen standardmäßig.

📖 Annuitätenzuschuss

Kein direktes Geld auf die Hand, sondern ein jährlicher Zuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens. Beispiel Niederösterreich: 4 % der förderbaren Kosten pro Jahr, über 10 Jahre — summiert sich auf eine deutliche Gesamtersparnis.

📖 Förderungsdarlehen

Ein zinsgünstiger Kredit vom Land (z. B. Burgenland: 0,9 % p.a. über 30 Jahre) — kein direkter Zuschuss, aber deutlich günstiger als ein normaler Bankkredit. Das Darlehen muss zurückgezahlt werden.

📖 Energieausweis

Ein amtliches Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes bewertet (ähnlich dem Energielabel beim Kühlschrank). In Niederösterreich und anderen Bundesländern ist er Voraussetzung für den höheren Fördersatz. Ausgestellt von einem zertifizierten Energieberater, Kosten ca. 500–1.200 €.

📖 Heizwärmebedarf

Die Energiemenge in kWh, die ein Gebäude pro Jahr und Quadratmeter für Heizung braucht. In Wien hängt die Förderhöhe davon ab: Je niedriger der Heizwärmebedarf nach der Sanierung, desto höher der Fördersatz (bis zu 12.000 €).

📖 Einzelmaßnahme

Der Austausch von nur einem Bauteil — z. B. nur die Fenster, ohne gleichzeitig Außenwand oder Dach zu dämmen. Viele Bundesländer fördern Einzelmaßnahmen. Kärnten hat das als neue Regel eingeführt: Seit 2026 muss nicht mehr die gesamte Gebäudehülle auf einmal saniert werden.

Bundesweite Förderungen 2026: Was nicht mehr läuft

Sanierungsbonus

Das Budget ist ausgeschöpft. Neue Anträge sind seit 2026 nicht mehr möglich. Wer vor der Schließung bereits registriert war, wird weiterhin ordnungsgemäß bearbeitet. Der Bund förderte Einzelbauteilsanierungen mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro.

  • Gebäudealter: Mindestens 15 Jahre
  • Uw-Wert: Maximal 1,1 W/m²K
  • Mindestumfang: 75 % der gesamten Fensterflächen müssen erneuert werden

Ob und wann ein Nachfolgeprogramm kommt, steht aktuell nicht fest.

Alle Details zum Sanierungsbonus: → REKORD Ratgeber Sanierungsbonus 2026

Quelle: sanierungsoffensive.gv.at

Handwerkerbonus

Die Antragsfrist für Leistungen aus 2025 endete am 28. Februar 2026. Das Programm förderte 20 % der reinen Arbeitskosten — maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Wer noch offene Korrekturen für einen bis 28. Februar gestellten Antrag hat: Die Frist dafür lief bis 30. April 2026.

Quelle: handwerkerbonus.gv.at

Förderung für den Fenstertausch in Wien — bis zu 12.000 Euro für Eigenheimbesitzer

Wien bietet den höchsten Einmalzuschuss aller Bundesländer. Es gibt zwei Programme — je nachdem, ob du in einer Wohnung oder einem Eigenheim wohnst.

Für Wohnungen — Schall- und Wärmeschutzfenster

Du bekommst 35 % der förderbaren Kosten als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Alle Fenster der Wohnung müssen getauscht werden. Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein. Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Technische Anforderungen: Wärmeschutzfenster brauchen einen Uw-Wert von maximal 1,40 W/m²K. Schallschutzfenster (an Hauptstraßen A und B) brauchen einen Rw-Wert von mindestens 43 dB. An Hauptstraßen sind ausschließlich Schallschutzfenster förderbar — keine Wärmeschutzfenster.

Für Eigenheime — Thermisch-energetische Sanierung

Die Förderhöhe hängt vom erreichten Wärmedämmstandard ab — genauer: vom Heizwärmebedarf nach der Sanierung (→ Begriff erklärt im Glossar oben). Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein; Hauptwohnsitz ist Voraussetzung.

  • Fördersatz Standard: 30 % der Kosten, max. 8.000 Euro — bei Heizwärmebedarf max. 1,45-fach des Niedrigstenergiegebäude-Referenzwerts
  • Fördersatz erhöht: 35 % der Kosten, max. 12.000 Euro — bei besserem Standard (max. 1,30-fach)
  • Baustart: Binnen 6 Monate nach Zusage
  • Abschluss: Binnen 3 Jahre nach Zusage
  • Rechnungsalter: Bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt

Quellen: wien.gv.at – Fenstertausch | wien.gv.at – Eigenheimsanierung

Förderung für den Fenstertausch in Niederösterreich — zwei Optionen

In Niederösterreich gibt es zwei Varianten — je nachdem, ob ein Energieausweis vorliegt oder nicht.

📖 Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis bewertet den Energiebedarf eines Gebäudes. Er wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt (Kosten ca. 500–1.200 €). In Niederösterreich öffnet er die Tür zum höheren Fördersatz: 10 % Einmalzuschuss statt 4 % Annuitätenzuschuss.

Variante 1 — Ohne Energieausweis: Annuitätenzuschuss

Das Land Niederösterreich zahlt 4 % der förderbaren Sanierungskosten als jährlichen Zuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens — über 10 Jahre. Geeignet für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch ohne umfassende Gesamtsanierung.

Variante 2 — Mit Energieausweis: Einmalzuschuss

Das Land zahlt 10 % der förderbaren Sanierungskosten als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss — maximal 12.000 Euro. Empfohlen bei geplanter thermisch-energetischer Gesamtsanierung.

Für beide Varianten gilt:

  • Gebäudegröße: Bis zu 500 m² Nutzfläche förderfähig
  • Antragsfrist: Spätestens 1 Jahr nach Baubeginn
  • Auszahlung: Nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen
  • Energieberatung: Bei wärmedämmenden Maßnahmen empfohlen — NÖ Energie- und Umweltagentur

Quelle: noe.gv.at/eigenheimsanierung (Stand Januar 2026)

Förderung für den Fenstertausch in Oberösterreich — nur für Wohnungen

Das ist ein häufiges Missverständnis: Oberösterreich fördert den Fenstertausch ausschließlich in Miet- und Eigentumswohnungen — nicht in Einfamilienhäusern.

  • Uw-Wert: Maximal 1,1 W/m²K
  • Gebäudealter: Mindestens 20 Jahre
  • Basisförderung: 15 % der förderbaren Kosten, maximal 1.000 Euro pro Wohnung
  • Zusatzförderung: +500 Euro, wenn die Wohnung in den letzten 3 Jahren gebraucht gekauft wurde
  • Hauptwohnsitz: Mindestens 5 Jahre nach der Sanierung

Quelle: land-oberoesterreich.gv.at

Förderung für den Fenstertausch in der Steiermark — Sanierungspass ab 1. Juni 2026

Die Steiermark hat ihre Wohnbauförderung nach einem vollständigen Förderstopp im Frühjahr 2025 grundlegend reformiert. Stand April 2026 gibt es drei zeitlich gestaffelte Wege.

Steirischer Sonder-Sanierungsbonus — läuft bis 15. Mai 2026

⚠️ Achtung Frist: Nur für Betroffene des Förderstopps 2025.

Antragstellung: 1. April bis spätestens 15. Mai 2026.

Pauschaler Fördersatz: 15 % der förderbaren Kosten.

Voraussetzung: Maßnahmen mussten vor 16. April 2025 beauftragt worden sein.

Sanierungspass — startet 1. Juni 2026

Ab 1. Juni 2026 ersetzt der Sanierungspass die bisherigen Förderschienen. Das neue System funktioniert als Baukasten: Je mehr Maßnahmen kombiniert werden, desto höher der Fördersatz.

📖 Was sind Einzelmaßnahmen?

Als Einzelmaßnahme gilt der Austausch eines Bauteils — z. B. nur die Fenster, ohne Außenwand oder Dach. Beim steirischen Sanierungspass zählt der Fenstertausch als eine Maßnahme. Wer gleichzeitig auch dämmt oder die Heizung tauscht, steigt in einen höheren Fördersatz auf.

  • 1 Maßnahme (z. B. nur Fenstertausch): 10 % der förderbaren Kosten
  • 2 Maßnahmen: 15 %
  • 3 Maßnahmen: 20 %
  • 4 Maßnahmen: 30 %
  • Kombinationsgrenze: Gesamtförderung Bund + Land maximal 30 %
  • Uw-Wert: Maximal 1,10 W/m²K

Große Eigenheimsanierung 2026

Aktiv seit 1. März 2026. Das Land Steiermark fördert den Kauf eines sanierungsbedürftigen Eigenheims mit anschließender thermischer Sanierung auf Basis eines Sanierungskonzepts. Nicht geeignet für reinen Fenstertausch am bereits eigenen Haus.

Quelle: wohnbau.steiermark.at

Förderung für den Fenstertausch im Burgenland — zinsgünstiges Darlehen

Im Burgenland gibt es keinen Einmalzuschuss. Das Land gewährt ein Förderungsdarlehen mit 0,9 % Zinsen über 30 Jahre — deutlich günstiger als ein normaler Bankkredit. Die Förderhöhe hängt vom Umfang der Sanierung ab.

  • Einzelbauteilsanierung (z. B. nur Fenstertausch): 30 % der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro
  • Deltaförderung (Heizwärmebedarf um mind. 40 % verbessert): 50 % der anerkannten Kosten, maximal 45.000 Euro
  • Umfassende energetische Sanierung (mind. 3 thermische Maßnahmen): 80 % der anerkannten Kosten, maximal 60.000–80.000 Euro je nach erreichter Energiekennzahl
  • Uw-Wert: Maximal 1,05 W/m²K (Glas: maximal 0,90 W/m²K)
  • Gebäudealter: Mindestens 20 Jahre
  • Gebäudetyp: Eigenheim mit maximal 2 Wohnungen, Hauptwohnsitz
  • Energieausweis: Grundsätzlich erforderlich — Ausnahme: kleine Einzelfensteränderung
  • Antragsfrist: Spätestens 24 Monate nach Erteilung der Baubewilligung

Quelle: burgenland.at

Förderung für den Fenstertausch in Kärnten — Einzelmaßnahmen jetzt förderfähig

Kärnten hat sein Fördersystem ab 1. Jänner 2026 vollständig neu aufgestellt. Das neue Modell heißt Kärntner Sanierungs-Euro und gilt für 2026–2028. Die wichtigste Neuerung: Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind jetzt förderfähig — eine Gesamtsanierung auf einmal ist keine Voraussetzung mehr.

Die Förderformel: 1 Euro × Energieeinsparung (kWh/m²a) × beheizte Fläche (m², max. 120 m²). Mindestens 10 kWh/m²a Einsparung sind erforderlich. Die Basisförderung ist mit 30.000 Euro oder 50 % der Rechnungskosten gedeckelt. Wer besonders hohe Effizienz erreicht, bekommt bis zu 5.000 Euro Bonus. Denkmalgeschützte Gebäude erhalten 10 % Zuschlag.

💡 Das Wichtigste für den Fenstertausch in Kärnten:

Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind förderfähig — du musst nicht die gesamte Gebäudehülle auf einmal sanieren. Gefördert wird, was tatsächlich Energie einspart.

Wichtig: Der Antrag muss zwingend VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden.

  • Antragstellung: Zwingend vor Beginn der Maßnahmen
  • Gebäudealter: Mindestens 20 Jahre
  • Ausführung: Nur durch befugte Unternehmen — keine Eigenleistungen
  • Abwicklung: Vollständig digital möglich

Quelle: ktn.gv.at

Förderung für den Fenstertausch in Tirol — die detailliertesten Regeln Österreichs

Tirol fördert den Fenstertausch direkt, mit konkreten Kostenobergrenzen pro Fensterelement. Zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten
  • Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredits

Technische Anforderungen

  • Uw-Wert (Fenstertausch): Maximal 1,00 W/m²K
  • Ug-Wert (nur Glastausch): Maximal 1,10 W/m²K
  • Gebäudealter: Mindestens 10 Jahre

Kostenobergrenzen pro Förderelement

ElementKostenobergrenze
Standardfenster1.620 Euro
Kasten- oder Dachflächenfenster2.760 Euro
Fenstersanierung (Glastausch)1.020 Euro
Windfang & Balkonverbau5.760 Euro

Fenster über 3 m² Fläche zählen pro angefangene 3 m² als ein Element. Antrag spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum.

Quelle: tirol.gv.at (Stand 1. Jänner 2026)

Förderung für den Fenstertausch in Vorarlberg — Antrag VOR Baubeginn

Vorarlberg fördert den Fenstertausch im Rahmen der Wohnhaussanierung nach der aktuellen Richtlinie (gültig seit Juli 2025, Laufzeit bis 2026). Die Förderhöhe basiert auf energetischen Kriterien — je höher die erzielte Energieeinsparung, desto höher die Förderung. Die genaue Förderhöhe wird individuell nach dem erreichten energetischen Standard berechnet.

⚠️ Die wichtigste Regel in Vorarlberg:

  • Den Antrag musst du vor Beginn der Sanierungsarbeiten stellen.
  • Rechnungen, die älter als 6 Monate sind, werden nicht berücksichtigt.
  • Wer das verpasst, verliert die Förderung ohne Ausnahme.

Quelle: vorarlberg.at — Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026 (PDF)

Förderung für den Fenstertausch in Salzburg — 2026 keine Förderung

In Salzburg ist 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich. Das gilt auch für den Fenstertausch.

Was weiterhin gefördert wird: barrierefreie Umbauten, alten- und behindertengerechte Ausstattungen und Personenlifte.

Was du trotzdem prüfen solltest:

  • Klimabonus des Bundes (je nach aktueller Ausgestaltung)
  • Gemeindeförderungen — in manchen Salzburger Gemeinden gibt es separate Programme, die unabhängig vom Landesbudget laufen

Quelle: salzburg.gv.at

Checkliste: 5 Dinge, die über deine Förderung entscheiden

1. Antrag vor Baubeginn stellen.
In Vorarlberg und Kärnten Pflicht — wer erst danach einreicht, bekommt nichts. In anderen Bundesländern gibt es mehr Zeit, aber: Budgets sind begrenzt und werden im Jahresverlauf aufgebraucht.

2. Fristen kennen.
Tirol: 18 Monate nach Rechnungsdatum. Niederösterreich: 1 Jahr nach Baubeginn. Wien: Rechnung maximal 6 Monate alt. Burgenland: 24 Monate nach Erteilung der Baubewilligung.

3. Technische Anforderungen erfüllen.
Die meisten Bundesländer setzen einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K voraus — Burgenland 1,05 W/m²K, Tirol 1,00 W/m²K. REKORD-Fenster erfüllen diese Anforderungen standardmäßig.

4. Kombinationen prüfen.
In der Steiermark lässt sich Landes- und Bundesförderung kombinieren, solange die Gesamtförderung 30 % nicht übersteigt. In anderen Bundesländern direkt beim Förderanbieter nachfragen.

5. Befugten Fachbetrieb beauftragen.
In keinem Bundesland sind Eigenleistungen förderbar. Die Arbeiten müssen immer durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt werden.

FAQ — Häufige Fragen zur Fensterförderung in Österreich 2026

Nein. Der bundesweite Sanierungsbonus ist seit 2026 nicht mehr aktiv — das Budget ist ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Wer bereits registriert war, wird weiterhin bearbeitet. Ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht angekündigt.

Wien bietet mit bis zu 12.000 Euro den höchsten Einmalzuschuss für Eigenheimbesitzer. Tirol hat die detailliertesten Regelungen mit konkreten Kostenobergrenzen pro Fensterelement (25 % Einmalzuschuss oder 35 % Annuitätenzuschuss). In Salzburg gibt es 2026 keine Förderung für energetische Maßnahmen.

Das hängt vom Bundesland ab. In Vorarlberg und Kärnten muss der Antrag zwingend vor Baubeginn gestellt werden. In Tirol hast du 18 Monate nach Rechnungsdatum. In Wien darf die Rechnung nicht älter als 6 Monate sein. In Niederösterreich gilt: spätestens 1 Jahr nach Baubeginn.

In der Steiermark ist die Kombination möglich, solange die Gesamtförderung 30 % nicht übersteigt. Für andere Bundesländer hängt die Kombinierbarkeit vom jeweiligen Programm ab — direkt beim Förderanbieter nachfragen.

Die meisten Bundesländer fordern einen Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K. Tirol ist mit maximal 1,00 W/m²K am strengsten. REKORD-Fenster erfüllen diese Anforderungen standardmäßig — bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Nein. In keinem Bundesland werden Eigenleistungen gefördert. Die Arbeiten müssen immer von einem befugten Fachunternehmen durchgeführt werden.

Das ist das neue Fördermodell Kärntens, gültig für die Periode 2026–2028. Die wichtigste Neuerung: Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind jetzt förderfähig — eine Gesamtsanierung auf einmal ist keine Voraussetzung mehr. Die Förderung berechnet sich nach der tatsächlichen Energieeinsparung: 1 Euro pro kWh/m²a mal beheizte Fläche. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Noch Fragen? Wir helfen dir weiter.

Neue Fenster müssen nicht so viel kosten, wie viele denken — wenn du die richtige Förderung kennst und früh planst. In über 20 REKORD-Standorten in ganz Österreich beraten wir dich kostenlos und unverbindlich zu Produkten und Fördermöglichkeiten.

Kontaktier uns, wie’s dir am besten passt: Rückruf, Online-Beratung oder direkt beim Standort in deiner Nähe.

Weiterführende Ratgeber

Alle Quellen — Stand April 2026

Bundesweit
Sanierungsbonus: sanierungsoffensive.gv.at
Handwerkerbonus: handwerkerbonus.gv.at

Landesförderungen
Wien – Fenstertausch: wien.gv.at
Wien – Eigenheim: wien.gv.at
Niederösterreich: noe.gv.at
Oberösterreich: land-oberoesterreich.gv.at
Steiermark: wohnbau.steiermark.at
Burgenland: burgenland.at
Kärnten: ktn.gv.at
Tirol: tirol.gv.at
Vorarlberg: vorarlberg.at (PDF)
Salzburg: salzburg.gv.at